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Medizininkasso

Schlotmann & Sterz GmbH

Fach-Inkassostelle für Medizinberufe und Kliniken

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Deutschland

 

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Ökonomische Realität und Situation im Gesundheitswesen

Immer mehr Leistungserbringer im Gesundheitswesen sind von der ökonomischen Realität betroffen, gegen die sich Wirtschaftsunternehmen seit langem mit ausgefeilten Methoden und speziell dafür ausgebildeten und geschulten Mitarbeiterstäben schützen: über 3 Millionen Haushalte gelten in Deutschland als überschuldet. Demzufolge ist die Anzahl der Menschen mit negativem SCHUFA-Eintrag unübersehbar hoch. In Bayern und Sachsen sind es „nur" sechs bis sieben Prozent der Bevölkerung, in Nordrhein-Westfalen und Niedersachsen schon acht bis neun Prozent, Spitzenreiter sind Bremen und Berlin mit bis zu zwölf Prozent. Das Statistische Bundesamt registrierte für 2010 etwa 6,5 Millionen Mahnbescheide, fast 3,1 Millionen mal kam es zu Zwangsvollstreckungen und 786.524 mal wurde die Eidesstattliche Versicherung (früher: „Offenbarungseid") abgenommen.

Haben Patienten bzw. Leistungsempfänger finanzielle Engpässe oder sind sie gar zahlungsunfähig, gibt es Probleme: Rechnungen werden trotz mehrfacher Mahnungen nicht bezahlt.

 

Meist sind weder Arzt oder Zahnarzt und deren Mitarbeiter/innen noch die meisten Buchhaltungskräfte anderer Leistungserbringer mit den Abläufen und Feinheiten des Mahn- und Inkassowesens vertraut. Oft fehlt zudem einfach die Zeit, sich um säumige Zahler intensiv selbst zu kümmern. Dabei schlummert in unbezahlten (Patienten-)-Rechnungen fast immer erhebliches Liquiditätspotential. (bei Klick auf Kalkulator)
Durchschnittlich sind 1,2% des (Privat-)Umsatzes nicht einbringlich. Der Forderungsverlust ist jedoch nur ein Aspekt. 17-20 Prozent aller Rechnungen müssen mindestens einmal angemahnt werden. 2-3 Prozent der Leistungsempfänger sind mahnungsresistent und zahlen auch nach der dritten Praxismahnung nicht. Im Durchschnitt müssen Zahnärzte einer Meldung in Zahnarzt&Praxis im Sept. 2010 zufolge 43,5 Tage auf ihr Geld warten. Zu hohe Außenstände bedeuten Zinsverluste und führen mitunter sogar zu einer schlechteren Bonitätseinstufung durch die Hausbank.
Zu einem ungestörten Behandlungs-/Vertragsverhältnis gehört nun einmal, dass der Empfänger einer ärztlichen, zahnärztlichen oder sonstigen Leistung diese auch bezahlt. Tut er das nicht, ist dessen vertragliche Pflicht nicht erfüllt. In dieser Situation muss ganz konsequent und nachdrücklich auf Vertragserfüllung, also Zahlung, bestanden werden. Intervention ist also angezeigt! Wenn der Zahlungspflichtige in der letzten Mahnung darauf hingewiesen wurde, dass der zukünftige Ansprechpartner in der Angelegenheit das Inkassoinstitut ist, hat der Leistungserbringer seine Pflicht getan. Für den säumigen Zahler kommt die Einschaltung der Fach-Inkassostelle dann auch nicht überraschend. Er hatte vielmehr die Gelegenheit, dem durch Zahlung der Rechnung zuvor zu kommen. Details?

Kalkulator

Mit diesem Kalkulator können Sie schnell und einfach ermitteln, ob Ihr Mahnwesen bzw. Forderungsmanagement (FM) funktioniert oder verbesserungsfähig ist.