- Zeitnahe Rechnungsstellung kurz nach Behandlung.
- Hinweis in der Rechnung, dass (Zahn-)Arztrechnungen nach §12 GOÄ/ § 10 GOZ SOFORT fällig sind.
- Kurzes Zahlungsziel (max. 21 Tage).
- 1. Mahnung nach Ablauf des Zahlungsziels.
- Angabe des Datums, bis zu dem gezahlt werden muss (Mahndatum + 7 Tage).
- 2. Mahnung 14 Tage nach 1. Mahnung.
- Inkassohinweis in der 2. Mahnung.
- Falls möglich, Rechnungskopie beilegen.
- Angabe des Datums, bis zu dem gezahlt werden muss.
(Mahndatum + erneut 7 Tage)
- Inkassoverfahren 2 bis 3 Tage nach letztem Zahlungsziel einleiten und vorher alle Zahlungseingänge/ Konten prüfen.
- Max. 50/55 Tage bis Einleitung von Inkassoverfahren. ( nicht >= 90 !! )