News

  1. Ob Ärztinnen und Ärzte, Pflegekräfte und andere Gesundheitsberufe: Beschäftigte ohne deutschen Pass sind unverzichtbar, um das Gesundheitswesen in Deutschland am Laufen zu halten. Zahlen der Bundesagentur für Arbeit verdeutlichen die Entwicklung.
  2. Keine Blüten mehr auf Kassenrezept: Was bedeutet das für die Verordnung von Cannabis? Über Fragen rund um die THC- und CBD-Medizin spricht Dr. Konrad F. Cimander, Vorsitzender der Deutschen Medizinal-Cannabis Gesellschaft, im „ÄrzteTag“-Podcast.
  3. Wenn die Kurse an der Börse bereits kräftig gestiegen sind: Habe ich dann den Einstieg verpasst? Nicht unbedingt! Ein genauer Blick auf die erwarteten Gewinne könnte weiteres Potenzial offen legen.
  4. Medfluencerin Alina Walbrun hat auf Instagram über die „Pinocchio-Nase“ gesprochen und ein entsprechendes Medikament angepriesen. Dabei war die Kampagne dahinter frei erfunden. Die Empörung ist groß.
  5. Die Debatte über eine Neuordnung der Organspende geht in die nächste Runde: In einem Antrag werben 245 Parlamentarier für einen Systemwechsel. Das Verfahren wird präzisiert, Informationspflichten werden ausgeweitet. Aber überzeugt das die Kritiker?
  6. Viele Nebenkostenabrechnungen für Arztpraxen enthalten Ungereimtheiten oder Fehler. Es lohnt sich, sie zu kontrollieren. Worauf Sie bei der Prüfung achten sollten.
  7. Auch bei Veranstaltungen außerhalb der Praxisräume und außerhalb der Arbeitszeiten springt im Fall der Fälle die gesetzliche Unfallversicherung ein. Diese Voraussetzungen müssen allerdings erfüllt sein.
  8. Lange Zeit hatte Hausärztin Miriam Winkelmann um Künstliche Intelligenz einen Bogen gemacht. Doch nun schätzt sie die Vorteile. Neben einer Gesprächsdokumentation übernimmt die KI auch Analoges.
  9. Verstößt eine Klinik gegen ihre Verkehrssicherungspflicht, wenn sie im Winter einen kaum frequentierten Parkplatz vor 6 Uhr morgens nicht räumt und streut? Das Verwaltungsgericht sieht das nicht so.
  10. Klinikärzte, die noch nicht über die Approbation verfügen aber über eine beschränkte Erlaubnis, haben Anrecht auf Bezahlung nach Tarifvertrag Ärzte/VKA - wenn sie Mitglied in der Gewerkschaft sind.