News

  1. Weiterarbeiten über das Renteneintrittsalter hinaus: Bundesärztekammer-Präsident Reinhardt hat vorgeschlagen, Kolleginnen und Kollegen mit Steuervorteilen dazu zu motivieren. Würden solche Anreize Ihre Entscheidung beeinflussen? Machen Sie mit bei der Frage der Woche!
  2. Eine HNO-Praxis in Neumünster hat die Vier-Tage-Woche im Mai 2023 eingeführt und möchte sie nicht mehr missen. Aber: Nicht jede Erwartung hat sich erfüllt. Wie gut das Modell funktioniert, hängt zudem von verschiedenen Bedingungen ab.
  3. Die Leistungsausgaben in der GKV schießen nach oben. Für das erste Halbjahr 2024 melden die Krankenkassen ein Plus von 7,6 Prozent. Die Beitragsspirale werde sich weiter nach oben drehen, warnen die Kassen.
  4. Nur die und sonst keine: Eine Frau wollte ihre Medikamentenabhängigkeit in einer bestimmten Privatklinik behandeln lassen. Zahlen muss sie dafür selbst, ihre Krankenkasse kann sie nicht beteiligen.
  5. Weniger Rabatt – höhere Ausgaben: Die gesetzlichen Krankenkassen müssen für die Arzneimittelversorgung ihrer Mitglieder wieder tiefer in die Taschen greifen. Aktuell allerdings tiefer als erwartet.
  6. Das monatelange Sanierungsverfahren für die Regiomed-Häuser in Thüringen neigt sich dem Ende zu. Mitte September ist mit Entscheidungen für die Kliniken in Kreis Hildburghausen zu rechnen.
  7. Das ergänzende Impfangebot durch Apotheken hat sich nach Ansicht der Bundesregierung bewährt – Hinweise auf schwere Komplikationen nach Impfungen in Apotheken lägen nicht vor.
  8. Entwurf eines Pflegekompetenzgesetzes: Pflegekräfte sollen selbstständig beim Management chronischer Erkrankungen, im Übergangsmanagement sowie in Prävention und Gesundheitsförderung wirken können.
  9. Seit einer Dekade nehmen von Jahr zu Jahr Kindeswohlgefährdungen in Deutschland zu. Für 2023 meldet das Statistische Bundesamt einen neuen traurigen Rekord.
  10. Der Gemeinsame Bundesausschuss darf nur Medikamente mit neuen Wirkstoffen einer Nutzenbewertung unterziehen. Es reicht nicht aus, wenn die Kombination neu ist, stellt das Bundessozialgericht klar.