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  1. Der Kauf von Zeit ist in der Politik ein beliebtes Mittel: Strittige Entscheidungen werden in die Zukunft vertagt. So haben Bund und Länder beim Krankenhausreformanpassungs-Gesetz die Kurve gekriegt.
  2. Die ersten Ergebnisse des Häppi-Pilotprojekts in Rheinland-Pfalz sind recht positiv. Die genaue Auswertung steht aber noch aus. Die KI-Telefonassistenz kommt auf jeden Fall gut an.
  3. In der Diskussion um die lange Wartezeiten auf Facharzttermine meldet sich das Zentralinstitut für die kassenärztliche Versorgung zu Wort: Die Patienten kämen viel schneller an Termine, als es die Debatte widerspiegle.
  4. Damit Hausärztinnen und Hausärzte Patienten bei seltenen Erkrankungen richtig beraten zu können, hat die Stiftung Gesundheitswissen Materialien für den Praxiseinsatz entwickelt. Ziel ist es, Versorgungswege zu erläutern und Transparenz zu schaffen.
  5. Die Betreuung von Palliativpatienten stellt Praxen vor besondere Herausforderungen. Worauf es bei der Begleitung ankommt, und warum professionelle Distanz ebenso notwendig ist wie menschliche Nähe.
  6. Ist ein Patient bereits vor dem Tag der Verordnung verstorben, droht Regress, so das Sozialgericht München.
  7. Müssen sich mehrere tausend Patienten in Hamburg nach neuen Praxen umschauen? Der Bericht über Praxisschließungen der MVZ-Kette Miamedes schreckt Hamburg auf.
  8. Ärzte und Psychotherapeuten mit einem neuen Heilberufsausweis der Generation 2.1 müssen diesen jetzt mitunter nochmals tauschen. Die KBV appelliert an die Betroffenen, der Aufforderung ihres Anbieters nachzukommen und umgehend eine Austauschkarte zu beantragen.
  9. Nina Warken ist die dritte Gesundheitsministerin, die sich an der Notfallreform versucht. Bei der Anhörung des grünen Gesetzentwurfs wird deutlich: Alle Reformwilligen sind in einem Minenfeld von Interessen unterwegs.
  10. Gericht billigt Untergrenze von 75 Eingriffen pro Jahr und Standort für die thoraxchirurgische Behandlung des Lungenkarzinoms. Es würden ausreichend Standorte verbleiben, sodass die Versorgung der Bevölkerung nicht gefährdet sei, so die Richter.