Für Gläubiger sind unbezahlte (Patienten)Rechnungen mit erheblichem Aufwand verbunden und gehen zu Lasten der eigenen Liquidität. Für (redliche) Schuldner wiederum sind Inkassoverfahren eine in jeder Hinsicht lästige und unangenehme Angelegenheit. Wenn das nicht so wäre, wären sie wirkungslos. Last, not least sind für uns als Fach-Inkassostelle Aufträge nur dann gewinnbringend, wenn sie positiv verlaufen. Dafür machen wir viel. In laufenden Verfahren und auch prophylaktisch.
Deshalb sehen wir es als unsere Aufgabe an, unseren Kunden präventiv und während der gesamten Zusammenarbeit aufzuzeigen, welche juristischen und kaufmännischen Voraussetzungen erfüllt sein müssen, damit es erst gar nicht so weit kommt, aber im Fall der Fälle Inkassoverfahren optimal bearbeitet werden können. Optimal bedeutet: schnell, mit dem bestmöglichen Ergebnis und kostengünstig.
Um das zu erreichen, erhalten unsere Kunden eine aus jahrelanger Arbeit und zig-tausend Verfahren gewonnene „Inkasso-Essenz" als Tipps und Anregungen für eine wirklich erfolgreiche Zusammenarbeit. Während der gesamten Zusammenarbeit machen wir auf eventuelle Schwachstellen aufmerksam, die in laufenden Verfahren evident werden. Jeweils zum Quartalsende versenden wir Fall-Auswertungen, die unsere Arbeitsergebnisse enthalten und klar zeigen, woran es liegt, wenn diese sub-optimal sein sollten. Details?

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    • Arzt- und Zahnarzt - Rechnungen sind fällig, wenn sie „erteilt" werden (§12 GOÄ / § 10 GOZ), müssen also sofort nach Rechnungszugang und ohne Fristen bezahlt werden.
    • Üblicherweise werden Patienten stillschweigend oder ausdrücklich in der Rechnung Zahlungsziele eingeräumt. Das sind meistens 21 Tage.
    • Von überfälligen Rechnungen spricht man, wenn das Zahlungsziel überschritten wurde.
    • Nach einer Mahnung (und nicht nach zwei oder drei) befinden sich Patienten in Zahlungsverzug (§286 BGB).
    • Frühestens nach Ablauf der in der ersten Mahnung gesetzten Frist können Inkassoverfahren eingeleitet werden.
    • In der letzten Mahnung muss auf Konsequenzen, rechtl. Schritte o.ä. hingewiesen werden, z. B. dass nach Fristablauf Medizininkasso beauftragt wird, wenn nicht bezahlt wird.


Nach Fristablauf wird Medizininkasso

mit dem Einzug beauftragt !!

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„Und es sammelte sich ohne Verdruß von Seiten des Kranken in des Arztes Beutel“

Fotolia 6611643_XSZur Frage nach dem wünschenswerten Motiv der ärztlichen Tätigkeit schrieb im Jahre 1800 der Arzt Johann Benjamin Erhard (1766 – 1827): „Wenn ihn nur die Bezahlung zur Erfüllung seiner Pflicht antreibt, so verliert (der Arzt) seinen Rang als moralische Person im Staate und würdigt sich zu dem niedrigsten Dienstgesindel herab.“ Entsprechend äußerte sich Maximilian Stoll (1742 – 1788): „Dem Arzt ist das Bewustseyn edler Handlungen eine süßere Belohnung als aller Arztlohn.“
Diese Äußerungen dürfen freilich nicht darüber hinweg täuschen, dass Ärzte auch schon im 18. Jahrhundert ihren Lebensunterhalt durch Honorareinnahmen bestreiten mussten. So riet einer der berühmtesten Ärzte dieser Epoche, Friedrich Hoffmann (1660 – 1742) seinen Kollegen: „Die Belohnung, sie mag unter dem Namen eines Geschenks oder einer Schuld gegeben werden, soll der Medicus hurtig, ohne sich deshalb zu schämen, oder traurig zu seyn, annehmen.“
Doch die Dankbarkeit und damit verbunden, die Neigung, ein Honorar zu zahlen, war nach der Wiederherstellung der Gesundheit bei den Patienten nicht unbedingt gegeben. Der Ausweg, von den Patienten Vorauszahlungen zu verlangen, stieß auf vielfache Kritik, so dass es bei der Zahlung nach Abschluss der Behandlung oder am Jahresende blieb. Und häufig gingen die Zahlungen nicht oder doch erst verspätet ein.
Viele Ärzte empfanden es in dieser Situation nicht als ihre ärztliche Aufgabe, ja sogar standeswidrig, säumige Zahler zu mahnen. Daher unterbreitete Johann Friedrich Rübel (+ 1769) den Vorschlag, dass nicht der Arzt selbst diese Aufgabe wahrnehmen sollte, „sondern er soll so machen, dass solches durch eine dritte Person erinnert wird.“
Prof. Dr. jur. Bernd-Rüdiger Kern, Leipzig

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Wir arbeiten nur im Bedarfsfall. Immer dann, wenn offene Rechnungen anfallen. Ohne fixe Kosten und fallunabhängige Vertragslaufzeiten – mit überwiegend erfolgsorientierten Tarifen. Genau das motiviert uns und spornt uns an. Unser ausführliches Angebot fordern Sie bitte unter Details an.

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