• Zeitnahe Rechnungsstellung kurz nach Behandlung.
  • Hinweis in der Rechnung, dass (Zahn-)Arztrechnungen nach §12 GOÄ/ § 10 GOZ SOFORT fällig sind.
  • Kurzes Zahlungsziel (max. 21 Tage).
  • 1. Mahnung nach Ablauf des Zahlungsziels.
    • Angabe des Datums, bis zu dem gezahlt werden muss (Mahndatum + 7 Tage).
  • 2. Mahnung 14 Tage nach 1. Mahnung.
    • Inkassohinweis in der 2. Mahnung.
    • Falls möglich, Rechnungskopie beilegen.
    • Angabe des Datums, bis zu dem gezahlt werden muss.
      (Mahndatum + erneut 7 Tage)
  • Inkassoverfahren 2 bis 3 Tage nach letztem Zahlungsziel einleiten und vorher alle Zahlungseingänge/ Konten prüfen.

  • Max. 50/55 Tage bis Einleitung von Inkassoverfahren. ( nicht >= 90 !! )
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  • Der Jahres – Privatumsatz wird durch 365 (Tage) dividiert und ergibt den Tages-Privat-Umsatz.
  • Die Gesamt-Summe unbezahlter Privatrechnungen wird durch den Tages-Privat-Umsatz dividiert und ergibt die oTU – offenen Tagesumsätze.
  • Von den oTU wird das (durchschnittlich) gewährte Zahlungsziel abgezogen. Das sind dann die überfälligen TU.
  • Die überfälligen TU werden wiederum mit dem Tages-Privat-Umsatz multipliziert. Das Ergebnis ist das

    Liquiditäts – Potential,

    das Ihre unbezahlten Patientenrechnungen haben. Geld, das Sie auf dem Konto haben könnten, wenn Sie die Optimierungs-Parameter beachten und umsetzen !!
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Die Kennzahl oTU ist die Effizienzgröße für das Mahnwesen bzw. Forderungsmanagement (FM). Je kleiner diese Kennzahl ist, desto besser läuft der Prozess, und das Liquiditätspotential ist optimal ausgeschöpft.

oTU sind als Mittelwert die Anzahl von Tagen vom Zeitpunkt der Rechnungsstellung (= Rechnungsdatum) bis zum Zahlungseingang auf dem Bankkonto.

Um zu ermitteln, welches Liquiditätspotential in unbezahlten Patientenrechnungen steckt, werden nur 3 Werte benötigt:

  • Jahres-Privatumsatz
  • Gesamt-Summe aller unbezahlten Patienten-Rechnungen ab dem 1. Tag (z.B. aus der Rechnungs-Ausgangsliste )
  • Zahlungsziel *


* Üblicherweise werden Patienten stillschweigend oder ausdrücklich in der Rechnung Zahlungsziele eingeräumt. Das sind meistens 21 -30 Tage. Hilfsweise kann die Anzahl der Tage von der Rechnungstellung bis zur 1. Mahnung genommen werden. Dann sollten es jedoch maximal 30, besser 21 Tage sein !

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  • Arzt- und Zahnarzt-Rechnungen sind fällig, wenn sie „erteilt" werden (§12 GOÄ / § 10 GOZ), müssen also sofort nach Rechnungszugang und ohne Fristen bezahlt werden.
  • Üblicherweise werden Patienten stillschweigend oder ausdrücklich in der Rechnung Zahlungsziele eingeräumt. Das sind meistens 21 Tage.
  • Von überfälligen Rechnungen spricht man, wenn das Zahlungsziel überschritten wurde.
  • Nach einer Mahnung (und nicht nach zwei oder drei) befinden sich Patienten in Zahlungsverzug (§286 BGB).
  • Frühestens nach Ablauf der in der ersten Mahnung gesetzten Frist können Inkassoverfahren eingeleitet werden.
  • In der letzten Mahnung muss auf Konsequenzen, rechtl. Schritte o.ä. hingewiesen werden, z. B. dass nach Fristablauf Medizininkasso beauftragt wird, wenn nicht bezahlt wird.


Nach Fristablauf wird Medizininkasso

mit dem Einzug beauftragt !!

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